Hygiene Box beantragen
Stellen Sie sich mit Hilfe unseres Pflegehilfsmittel-Konfigurators Ihre individuelle und vor allem für Sie zuzahlungsfreie Hygiene-Box zusammen.
Hygiene Box zusammenstellen
Warum Hygiene Daheim?
Mit unserer für Sie zuzahlungsfreien Hygiene-Box machen wir die Pflege daheim deutlich einfacher. Jeden Monat erhalten Sie – ohne Einschränkung Ihres Pflegegeldes – die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel wie z. B. Mundschutz, Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel u.v.m. im Wert von bis zu 40€ nach Hause geliefert. Und das Beste: Dank des gesetzlichen Anspruchs auf Pflegehilfsmittel sind nicht nur die Produkte, sondern auch unser Service für Sie absolut zuzahlungsfrei!
FAQ
Häufige Fragen rund um unsere Hygiene-Boxen
Wie kann ich die kostenlose Hygiene-Box bestellen?
Unsere Hygiene-Box können Sie in nur wenigen Minuten über unsere Webseite beantragen. Stellen Sie sich mit Hilfe unseres Pflegehilfsmittel-Konfigurators Ihre individuelle Hygiene-Box zusammen. Anschließend müssen Sie nur noch Ihre Kontaktdaten angeben und schon startet unser Komplettservice. Wir kümmern uns gerne um den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und werden Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel für Sie geltend machen. Sobald uns die Genehmigung Ihrer Kasse vorliegt wird monatlich Ihre Hygiene-Box gepackt und kostenfrei zu Ihnen gesandt.
Wenn Sie vorab eine Beratung wünschen, sind wir gerne persönlich für Sie da 0800 333 80 90!
Muss ich den Antrag für die Hygiene-Box jeden Monat neu stellen?
Nein, der Antrag wird von der Pflegekasse in der Regel auf unbestimmte Zeit genehmigt.
Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Pflegehilfsmitteln besteht. Aber keine Sorge, solange sich die Pflegesituation nicht geändert hat besteht auch weiterhin ein Anspruch auf unsere Hygiene-Box.
Vor Ablauf einer befristeten Genehmigung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf um auf Wunsch eine Verlängerung bei Ihrer Kasse zu beantragen. Wir kümmern uns rechtzeitig, damit es zu keiner Unterbrechung Ihrer Lieferungen kommt.
Ist die Hygiene-Box kostenlos?
Ja unsere Hygiene-Box (inkl. Versand) ist für Sie zuzahlungsfrei und das ohne Einschränkung des Pflegegeldes!
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keinen Cent dazu bezahlen.
Sollten Sie privat versichert und/oder Beihilfeberechtigt sein, bekommen Sie eine Rechnung von uns. Diese müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse bzw. bei der Beihilfekasse einreichen und erhalten dort Ihre Rückerstattung.
In äußerst seltensten Fällen erteilt die Pflegekasse keine Genehmigung. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten finden wir gemeinsam eine Lösung und/oder stellen den Antrag erneut. Wichtig: Auch hierbei entstehen keine Kosten für Sie!
Wie viele Produkte sind in der Hygiene-Box enthalten?
Da Sie die Inhalte Ihrer Hygiene-Box individuell zusammenstellen variiert die Anzahl der enthaltenen Produkte. Insgesamt können Pflegehilfsmittel im Gesamtwert von bis zu 40€ über unseren Konfigurator hinzugefügt werden.
Sollte sich die Pflegesituation oder der Bedarf verändern können Sie die Inhalte Ihrer Hygiene-Box natürlich jederzeit anpassen.
Mit unserer beliebtesten Hygiene-Box-Zusammenstellung erhalten Sie z.B. 50 Mundschutz, 100 Einweghandschuhe, 500 ml Hände- und 500 ml Flächendesinfektion zuzahlungsfrei zu Ihnen nach Hause geliefert.
Welche Produkte enthält meine Hygiene-Box?
Stellen Sie sich Ihre Hygiene-Box nach Ihren individuellen Bedürfnissen zusammen. Wählen Sie aus folgenden Produkten: Mundschutz, Einweghandschuhe, Hände- und Flächendesinfektion, Schutzschürzen, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen.
Alle Informationen zu unseren Qualitätsprodukten finden Sie hier.
Wie kann ich die Antragsformulare unterzeichnen?
1. Online
Der schnellste und einfachste Weg. Online unterschreiben und die Antragsstellung damit abschließen. Ab hier kümmern wir uns um alles Weitere.
2. Per E-Mail
Sie erhalten eine E-Mail von uns. Den darin enthaltenen Antrag einfach ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an uns zurücksenden.
3. Per Post (Auf Anfrage)
Sie erhalten Ihren Antrag in den nächsten 5 Werktagen per Post. Diesen bitte unterschreiben und per Post an uns zurücksenden. Einen zuzahlungsfreien Rücksendeumschlag legen wir bei. Bitte beachten: Diese Variante nimmt am meisten Zeit in Anspruch.
Ist eine direkte Abrechnung mit privaten Pflegekassen möglich?
Leider ist eine direkte Abrechnung mit privaten Pflegekassen nicht möglich. Sie bekommen daher eine Rechnung von uns zugesandt. Diese reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein und erhalten eine entsprechende Rückerstattung.
Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf die Hygiene-Box?
Durch einen Pflegegrad entsteht ein rechtlicher Anspruch auf Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Pflegekasse. Dieser Anspruch gilt für alle Pflegebedürftigen, welche zu Hause von mindestens einer privaten Person, wie beispielsweise Angehörigen oder Nachbarn, gepflegt werden. Dies kann auch in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst geschehen.
Der gesetzlich festgeschriebene Anspruch (von derzeit 40 €) gilt für sämtliche zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Sie benötigen hierfür kein Rezept.
Die Gesetzesgrundlage für Ihre kostenlose Hygiene-Box ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. Die für Sie wichtigen Gesetzestexte finden Sie hier.
§ 40 Abs. 1 SGB XI
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Entscheiden sich Versicherte für eine Ausstattung des Pflegehilfsmittels, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht, haben sie die Mehrkosten und die dadurch bedingten Folgekosten selbst zu tragen. § 33 Abs. 6 und 7 des Fünften Buches gilt entsprechend.
§ 40 Abs. 2 SGB XI
(2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von momentan 60 € nicht übersteigen. Die Leistung kann auch in Form einer Kostenerstattung erbracht werden.
Unser Team freut sich darauf Sie zu beraten
Bei allen Fragen rund um die Hygiene-Box sind wir Mo. – Fr. von 8-13 Uhr persönlich für Sie da. Unsere kostenlose Rufnummer 0800 333 80 90 führt Sie direkt zu unserem erfahrenen Team.